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„Private Investitionen und private Anbieter sind in der Pflege wichtig." Interview Karl Lauterbach


„Private Investitionen und private Anbieter sind auch in der Pflege wichtig. Ohne sie könnten wir die pflegerische Versorgung nicht sicherstellen“


bpa-Magazin:

Herr Bundesminister, Sie haben das Ministeramt mitten in einer Pandemie übernommen, deren Bewältigung derzeit große Aufmerksamkeit fordert. Wie ist Ihr Blick auf die Pflegeeinrichtungen in diesem Zusammenhang?


Prof. Lauterbach:

In der Pflege geht es um die Versorgung von Menschen, die im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus extrem gefährdet sind, die ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Erkrankungen tragen, bis hin zu tödlichen Verläufen. Der Schutz dieser Personen und die Unterstützung für die vielen Menschen, die sie pflegen und betreuen, ist eines meiner zentralen Anliegen. Wir mussten viel zu oft von schweren Ausbrüchen in Pflegeheimen lesen, und viel zu viele ältere Menschen mussten an Covid-19 versterben. Das gilt es in Zukunft so weit wie möglich zu verhindern. Deshalb muss in den Einrichtungen z.B. regelmäßig und kontinuierlich getestet werden. Dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen.


Wichtig ist aber vor allem die Impfung, möglichst mit Booster, denn sie bietet den wirksamsten Schutz gegen schwere Erkrankung und auch gegen die ungehemmte Verbreitung des Coronavirus. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt hier den entscheidenden Schritt dar, damit die Beschäftigten in der Pflege ihre Arbeit, die sie mit so viel Fachlichkeit, Engagement und Zuwendung ausführen, auch weiter sicher tun können. Und damit die Pflegepersonen geschützt werden. In den Einrichtungen wird tagtäglich Großartiges geleistet. Schließlich: Die Pandemie hat uns noch einmal gezeigt, wie unverzichtbar für unsere Gesellschaft eine gut funktionierende und gut qualifizierte Pflege ist. Deshalb stehen auch über die Pandemie hinaus die Pflegenden, die Pflegeeinrichtungen und die Sicherung der pflegerischen Versorgung ganz weit oben auf meiner Agenda. Ich danke den Pflegekräften für ihre gerade in der Pandemie unfassbar gute Leistung. Ihre bessere Arbeitsvergütung und Arbeitssituation gehören zu den Schwerpunkten meiner Arbeit.


bpa-Magazin:

Was sind – daneben oder danach – Ihre Pläne für die Langzeitpflege? Wie kann eine rasant steigende Zahl von Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren versorgt werden, wenn gleichzeitig die Zahl potentieller neuer Pflegekräfte durch den demografischen Wandel sinkt und Pflegekräfte zunehmend das Rentenalter erreichen?


Prof. Lauterbach:

Da gibt es kein einfaches Patentrezept. Im Gegenteil: Alle Beteiligten auf allen Ebenen müssen den gesamten Instrumentenkoffer nutzen, den wir hier haben: Wir müssen die Beschäftigung in der Pflege noch attraktiver machen und dazu alle Maßnahmen, die die Konzertierte Aktion Pflege beschlossen hat, systematisch umsetzen. Bessere Bezahlung, mehr Stellen, mehr Kompetenzen – die gesetzlichen Regelungen sind beschlossen und werden jetzt umgesetzt. Und weitere gesetzliche Maßnahmen werden diese Legislaturperiode folgen. Doch auch die Verbände und die Arbeitgeber bleiben in der Verantwortung hinsichtlich der realen Situation vor Ort: Sie müssen das ihre tun, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege gut zu gestalten. Da gibt es noch sehr viel zu tun, von der betrieblichen Gesundheitsförderung über mehr Technikeinsatz bis zur Digitalisierung.


Ganz wichtig ist aber auch die Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Denn rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Wir müssen die Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung noch stärker auf die pflegenden Angehörigen ausrichten, z.B. durch die Einführung eines Entlastungsbudgets. Im Koalitionsvertrag wird zudem eine Lohnersatzleistung für Menschen in Aussicht gestellt, die Angehörige pflegen. Das halte ich auch für eine gute Idee. Aber wir müssen auch Lösungen finden, wie die professionelle ambulante Pflege künftig noch effizienter gestaltet werden kann, wie wir Aufgaben neu verteilen und weitere Berufsgruppen einbeziehen können.


bpa-Magazin:

Die Pflegeeinrichtungen sind durch die Pandemie enorm belastet, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das haben private und freigemeinnützige Träger gleichermaßen in der letzten Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft angegeben. Die Maßnahmen des Bundes wie der Pflege-Rettungsschirm sind deshalb enorm wichtig und wirksam. Wie sieht die Perspektive über den März 2022 hinaus aus, wenn uns die aktuelle Welle ja immer noch beschäftigen wird?


Prof. Lauterbach:

Es ist absehbar, dass die Pandemielage trotz der wegen der Impfsituation verbesserten Lage bis in den Frühsommer 2022 andauern wird. Deutschland befindet sich aufgrund der Omikronvariante in der fünften Welle der COVID-19-Pandemie. Es ist daher auch weiter mit zusätzlichen pandemieinduzierten Versorgungsproblemen und Belastungen für die Pflegeeinrichtungen zu rechnen. Mit dem „Pflege-Rettungsschirm“ und weiteren coronabedingten Sonderregelungen, die derzeit bis zum 31. März 2022 gelten, verfügen wir über wirksame Instrumente zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Wir werden entsprechend der Entwicklung zeitnah über das Erfordernis einer Verlängerung entscheiden.

bpa-Magazin:

Auch die Pflegenden haben im ersten Pandemiejahr einen Bonus bekommen, was eine wichtige Anerkennung ihrer Arbeit war. Ein neuer Bonus ist in Planung. Werden sich auch die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege darüber freuen können?

Prof. Lauterbach:

Die Pflegekräfte erbringen während der Corona-Pandemie eine herausragende Leistung. Dieser Einsatz muss besser anerkannt werden. Deshalb werden wir einen steuer- und sozialabgabenfreien Corona-Pflegebonus ermöglichen. Die genaue Ausgestaltung hinsichtlich Kriterien wird noch geprüft. Gemäß unserem Koalitionsvertrag, steht hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung.


bpa-Magazin:

Eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre ist, Personal für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu gewinnen. Im Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien dazu Erleichterungen bei der Zuwanderung vereinbart. Wie sollen diese aussehen?


Prof. Lauterbach:

Die Gewinnung von Pflegekräften auch aus dem Ausland ist eine Maßnahme, um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Wir werden uns deshalb den gesamten Ablauf von der Anwerbung im Ausland bis hin zur Erteilung der Berufserlaubnis in Deutschland einschließlich von Integration und Sprachpraxis anschauen und gezielt Regelungen und Maßnahmen zur Verbesserung umsetzen.

bpa-Magazin:

Neben der Personalgewinnung, wie z. B. Zuwanderung, der Personalbindung ist die Ausbildung der wichtige Baustein der Personalsicherung. Wie kann die im Koalitionsvertrag vorgesehene beschleunigte und deutlich erleichterte Zuwanderung auch von Auszubildenden aussehen und ist parallel eine Umschulungsinitiative geplant?


Prof. Lauterbach:

Zur Zuwanderung verweise ich auf meine Antwort zur vorherigen Frage.


Das Thema Umschulung spielt schon in der bisherigen Altenpflegeausbildung eine bedeutende Rolle. Deshalb wurde mit dem Pflegeberufegesetz die Möglichkeit zur dreijährigen Umschulungsförderung dauerhaft verankert, um das hohe Potenzial der beruflichen Weiterbildung – z.B. von der Pflegehilfe zur Pflegefachkraft – zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu nutzen. Zur Verbesserung der Förderung der Weiterbildung im Bereich Pflege stehen BMG, BMFSFJ und BMAS im intensiven Austausch. Dazu hat im Oktober 2021 ein erster Workshop stattgefunden, der 2022 fortgesetzt wird, um zu prüfen, wie die Maßnahme- und Trägerzulassung für eine Umschulung in der Pflege weiter verbessert werden kann.

bpa-Magazin:

Wir erleben in der Ausbildungspraxis, dass vor allem Schulplätze und Lehrkräfte fehlen, während junge Menschen und Umschülerinnen und Umschüler weiterhin Interesse am Pflegeberuf haben. Wie wollen Sie diesen Engpass in der Schullandschaft im Zusammenspiel mit den Bundesländern beseitigen?


Prof. Lauterbach:

Wir haben ja gut eingeführte Strukturen zur Begleitung der Umsetzung der Pflegeberufereform:

Der Bund berät sich hier regelmäßig monatlich mit den relevanten Akteuren von Ländern und Verbänden – auch der bpa ist dort beteiligt. Hier können unmittelbar Unterstützungsbedarfe identifiziert und zielgerichtete Maßnahmen vereinbart werden. Das hat sich bislang bewährt. Die erste Pflegeausbildungsstatistik liegt seit Sommer 2021 vor. Diese zeigt, dass wir trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie für den Ausbildungsmarkt auf einem guten Weg sind: Die Zahl der Eintritte in eine Pflegeausbildung ist insgesamt leicht gestiegen, wobei die Zahlen je Bundesland variieren. Ich weiß aber, dass Länder und Verbände auf sich abzeichnende Engstellen in der Umsetzung hinweisen. Dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber keine Schulplätze erhalten konnten, ist uns bislang nicht als Problem vermittelt worden.


bpa-Magazin:

Bevor die Pandemie alles verändert hat, hat die Pflege über ein neues Personalbemessungssystem diskutiert, das deutlich mehr Köpfe und Hände vorsieht. Wie kann es gelingen, ein solches System einzuführen, wenn schon jetzt Pflegekräfte fehlen und es oft Monate dauert, freie Stellen wieder zu besetzen?


Prof. Lauterbach:

Viele Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sind bereits umgesetzt oder zumindest begonnen worden. Wichtig ist mir, dass wir diese auch wirklich konsequent weiterführen, damit die Arbeit in der Pflege attraktiver wird. Dies gilt insbesondere für die Personalbemessung: Wenn die Arbeit auf mehr Schultern verteilt wird und mehr Zeit für die Pflege bleibt, wird auch eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen spürbar. Darüber hinaus werden wir zügig weitere auch gesetzliche Maßnahmen ergreifen, damit mehr Pflegekräfte gewonnen werden können, wie z.B. eine bessere Finanzierungsgrundlage für die Ausbildungen in der Pflege sowie eine verstärkte Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Und die Löhne in der Altenpflege sollen weiter steigen. Aber auch die Pflegeeinrichtungen müssen Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen durchführen, damit das neue Personal effizient eingesetzt wird und zu einer Arbeitsentlastung beiträgt. Dafür werden wir Arbeitshilfen entwickeln und in die Fläche bringen.


bpa-Magazin:

In den letzten Jahren wurde zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs seitens der Politik vor allem auf eine Tarifvergütung gesetzt. Der Tarifzwang Ihres Vorgängers Jens Spahn beschäftigt inzwischen das Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig strömen die Menschen auch ohne politische Eingriffe in den Pflegeberuf. Womit möchten Sie – neben der Vergütung – die Attraktivität des Berufes steigern?


Prof. Lauterbach:

Dass einige wenige Einrichtungsträger gegen die bessere Bezahlung ihrer Beschäftigten in Karlsruhe klagen, kann ich wirklich nur schwer nachvollziehen. Glauben die Unternehmen, dass es ihnen dadurch leichter fällt, Personal auf einem immer knapper werdenden Arbeitsmarkt zu finden? Zumal höhere Löhne für die Einrichtungen nicht wirklich Nachteile haben: Es ist ja gesetzlich sichergestellt, dass auch gute Löhne refinanziert werden. Für mich stellt die gesetzliche Regelung zur Zahlung nach Tarif einen ganz wichtigen Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs dar. Damit wird für viele Beschäftigte eine bessere Entlohnung gesichert und der Verbleib im Beruf gefördert. Daran müssen wir doch alle, auch alle Arbeitgeber in der Pflege ein großes Interesse haben.


Völlig klar ist aber auch: Eine gute Bezahlung ist wichtig, aber nicht ausreichend. Es geht auch darum, die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. In der Altenpflege werden wir deshalb den Ausbau des Personalbemessungsverfahrens beschleunigen. Zur Steigerung der Attraktivität des Berufes soll die Eigenverantwortung der professionellen Pflege gestärkt werden u. a. durch die Möglichkeit der Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen. Entsprechende Modellprojekte starten spätestens zum 1. Januar 2023. Darüber hinaus soll das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ geschaffen werden. Der Pflegeberuf soll auch durch die Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern attraktiver gestaltet werden. Die Pflegeversicherung sieht hier verschiedene Fördermöglichkeiten vor, für deren Inanspruchnahme ich hier ausdrücklich werbe.


bpa-Magazin:

Bis zum Jahr 2040 müssen rund 125 Milliarden Euro in die pflegerische Infrastruktur investiert werden, haben die Autoren des Pflegeheim Rating Reports 2022 ausgerechnet. Welche Rolle spielen dabei die privaten, oft mittelständischen Pflegeunternehmen?


Prof. Lauterbach:

Private Investitionen und private Anbieter sind auch in der Pflege wichtig. Ohne sie könnten wir die pflegerische Versorgung nicht sicherstellen. Deshalb muss man auch immer wieder betonen, dass alle Träger, freigemeinnützige, kommunale und private, den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen, z.B. mit Blick auf Qualität und Personalausstattung. Und es gibt viele gute private Pflegeheime und viele engagierte private ambulante Pflegedienste. Genauso klar sage ich aber auch: kurzfristiges Renditestreben, das zulasten von Pflegebedürftigen und der pflegerischen Versorgung geht, können und werden wir nicht akzeptieren. Wenn Pflegeeinrichtungen zum Spekulationsobjekt werden, stelle nicht nur ich mir die Frage, ob hier in unserer sozialen Marktwirtschaft nicht etwas schiefläuft.



bpa-Magazin:

Wer investieren soll und langfristig sichere Arbeitsplätze bieten will, der muss solide planen und Überschüsse erwirtschaften können, um Risiken abzufedern. Trotzdem gibt es nach wie vor keine echte Berücksichtigung des unternehmerischen Wagnisses und der betrieblichen Risiken der Pflegeeinrichtungen. Wie wollen Sie das ändern und dabei auch die Kostenträger in die Pflicht nehmen, realistische Aufschläge dafür mitzutragen?

Prof. Lauterbach:

Nochmal: Für eine gute Pflegeinfrastruktur ist das unternehmerische Engagement privater Träger unverzichtbar. Die Rechtslage im SGB XI sieht daher auch ganz klar vor, dass die Bemessung der Pflegevergütungen in den einrichtungsindividuellen Verhandlungen unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos zu erfolgen hat. Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Angesichts des wachsenden Anteils privater Anbieter in der Pflege habe ich auch ehrlich gesagt nicht den Eindruck, dass es hier gesetzlichen Änderungsbedarf gibt.


bpa-Magazin:

Um zukunftssichere Vergütungen verhandeln zu können, sind langwierige Verhandlungen und Schiedsverfahren notwendig. In Niedersachsen mussten Pflegedienste kürzlich auf die Straße gehen, um die Kassen zu fairen Verhandlungen zu bringen. Wie wollen Sie die Kostenträger in die Pflicht nehmen, Ihre politischen Vorgaben auch umzusetzen und wie kann mehr Augenhöhe zwischen den mächtigen Kassen-Netzwerken und den mittelständischen Pflegeeinrichtungen geschaffen werden?


Prof. Lauterbach:

Die Arbeit der Pflegeselbstverwaltung wird von mir und dem Bundesministerium für Gesundheit mitverfolgt. Daher ist mir der von Ihnen angesprochene Sachverhalt aus Niedersachsen bekannt und auch, dass sich die Leistungserbringerverbände und Pflegekassen dort Ende letzten Jahres auf ein neues Vergütungsmodell in der ambulanten Pflege einigen konnten. Damit hat die Pflegeselbstverwaltung gezeigt, was sie auch im Konfliktfall leisten kann. Viele weitere positive Beispiele aus anderen Bundesländern, machen das ebenfalls deutlich. Deshalb bin ich der Auffassung, dass das bestehende Pflegevergütungsrecht in der Pflegeselbstverwaltung ausgewogen und auch richtig angelegt ist, um ein Miteinander der Leistungserbringer und Pflegekassen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Pflegeeinrichtungen haben schließlich mit den Verbänden wie beispielsweise dem bpa e.V. einen starken Partner an ihrer Seite.


bpa-Magazin:

Zum Schluss ein Blick weit nach vorne: Wie soll sich die Pflege bis zum Ende der Legislaturperiode verändert haben? Welche Rolle spielen Digitalisierung und Entbürokratisierung, um Pflegekräfte wirksam zu entlasten?


Prof. Lauterbach:

Wenn am Ende dieser Legislaturperiode die Pflegeversicherung nachhaltig finanziert ist, die Angehörigenpflege gestärkt wurde, ausreichend und besser bezahltes Personal in der Pflege zur Verfügung steht, die Qualifikationen des Personals für mehr Verantwortung in der Pflege genutzt werden und neue innovative Wohnformen für Pflegebedürftige im Quartier geschaffen wurden, dann waren wir erfolgreich. Digitalisierung und Entbürokratisierung entlasten Pflegekräfte bereits heute. Die Wirkung kann aber gesteigert werden, wenn mit der fortschreitenden Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur und z.B. dem Modellvorhaben Telepflege bestehende Potentiale intensiver und neue Potenziale wirksam genutzt werden. Digitalisierung kann für eine effizientere Leistungserbringung sorgen, zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen und einen längeren Verbleib in der Häuslichkeit ermöglichen.


Lesen Sie im Link weiter - Quelle bpa


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